wieder eine schlappe für den überwachungsstaat. die automatisierte erfassung von kfz-kennzeichen in hessen und schleswig-holstein verstösst gegen das grundgesetz. das bundesverfassungsgericht in karlsruhe erteilten heute den regelungen in den polizeigesetzen eine klare absage. damit wurde der beschwerte von 3 autofahrern stattgegeben. diese hatten gegen die erfassung der autokennzeichen geklagt.